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DATENSCHUTZ

NEUES DATENSCHUTZGESETZ
Das neue Datenschutzgesetz (nDSG), die neue Datenschutzverordnung (DSV) und die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September 2023 in Kraft. Mit der Totalrevision wird das DSG den veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst. Dabei werden insbesondere die Transparenz von Datenbearbeitungen verbessert und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten gestärkt.
 
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Meine Website wird automatisch und regelmässig von PrivacyBee auf alle datenschutzrelevanten Dienste überprüft. PrivacyBee erstellt darauf basierend jeweils meine aktualisierten, individuellen Datenschutzhinweise. Deshalb finden Sie ist meine Datenschutzerklärung verlinkt und nicht auf dieser Seite einsehbar.
 
BERUFSGEHEIMNIS
Alle Psycholog*innen unterstehen dem Berufsgeheimnis (Art. 321 Strafgesetzbuch (StGB) und sind an das Datenschutzgesetz (DSG) gebunden. Sie dürfen Informationen grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Klienten/der Klientin weitergeben. In wenigen Fällen sieht das Gesetz eine Auskunftspflicht vor.
 
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